Verpasster Ersttermin, schwammige Ausreden und plötzlich liegt ein Widerspruch der Forderung im Briefkasten… Kennst du das aus deinem Praxisalltag?
Wenn Klienten ohne fristgerechte Absage nicht erscheinen, bleibt nicht nur das Honorar aus – es ist auch extrem ärgerlich für die Zeitplanung und für Klienten, die sich eine zeitnahe Behandlung wünschen. Nach einer kurzfristigen Absage an der völlig falschen Adresse stand ich vor der Entscheidung: Soll ich die 300 € Ausfallgebühr zähneknirschend abschreiben oder für den Wert meiner Arbeit einstehen?
Ich habe mich für das gerichtlich eingeleitete Verfahren entschieden – inklusive Mahnbescheid, Klageschrift und Kostenfestsetzung vor dem Amtsgericht.
Das Ergebnis erfährst du im internen Bereich des Netzwerkes!