Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ist für viele ein Herzenswunsch. Bevor du allerdings Klienten in deiner eigenen Praxis empfangen oder dich einem Fachnetzwerk anschließen kannst, steht eine wesentliche Hürde an: die Heilpraktiker-Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt.
Doch wer wird überhaupt zur Prüfung zugelassen? Gesetzlich geregelt ist das Zulassungsverfahren im Heilpraktikergesetz (HeilprG) sowie den dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Um böse Überraschungen bei der Anmeldung zu vermeiden, haben wir die formalen und persönlichen Voraussetzungen kompakt für dich zusammengefasst, du findest sie im internen Bereich.